Rechtliches · Stand 02.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

it-PoS Hamacher & Braun Dienstleistung GmbH, Raiffeisenstraße 8, 86974 Apfeldorf. Gültig ausschließlich für Geschäftskunden.

Gültig für Neuverträge und Bestellungen ab 02.08.2026

Dokument-ID: ITPOS-AGB-20260802-01

1. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht geschlossen.
  2. Die AGB gelten für die Vermietung und den Verkauf von Kartenterminals, für Bonrollenbestellungen sowie für vereinbarte Einrichtungs-, Wartungs-, Support- und sonstige Serviceleistungen von it-PoS.
  3. Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, das konkrete Angebot beziehungsweise der ausgefüllte Terminal- und Servicevertrag, diese AGB, das einbezogene it-PoS Preis- und Leistungsverzeichnis und einbezogene technische Bedingungen.
  4. Kartenakzeptanzverträge, Händlerbedingungen sowie Preis- und Leistungsverzeichnisse von Acquirern, Netzbetreibern, Kartenorganisationen oder sonstigen Zahlungsdienstleistern sind eigenständige Vertragsunterlagen des jeweiligen Drittanbieters.
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens gelten nur, wenn it-PoS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  6. Das Vertragsunternehmen bestätigt, den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. it-PoS kann vor Vertragsschluss geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und des geschäftlichen Verwendungszwecks verlangen. Ist eine private oder überwiegend private Nutzung beabsichtigt, muss dies vor Abgabe der Vertragserklärung mitgeteilt werden; it-PoS schließt in diesem Fall keinen Vertrag auf Grundlage dieser B2B-AGB.
  7. Weil it-PoS auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht nach den Vorschriften über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge oder Fernabsatzverträge. Ein zusätzliches vertragliches Widerrufs-, Rückgabe- oder kostenloses Stornierungsrecht wird nicht eingeräumt. Zwingende Rechte einer Person, die im konkreten Einzelfall rechtlich als Verbraucher handelt, können durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen werden.

2. Leistungen von it-PoS und Leistungen Dritter

  1. it-PoS stellt die vereinbarten Kartenterminals zur Miete oder zum Kauf bereit und erbringt die im Angebot bezeichneten technischen Einrichtungs-, Wartungs-, Support- und Betreuungsleistungen.
  2. it-PoS vermittelt und betreut Kartenakzeptanzlösungen. Die eigentliche Zahlungsabwicklung und die Freigabe einzelner Zahlungsvorgänge erfolgen durch die vertraglich eingebundenen Netzbetreiber, Acquirer oder Zahlungsdienstleister.
  3. Kartenumsätze werden durch die beteiligten Abwicklungsstellen an das Vertragsunternehmen ausgezahlt. it-PoS nimmt diese Kartenumsätze nicht für eigene Rechnung entgegen.
  4. it-PoS schuldet weder die Genehmigung einzelner Zahlungsvorgänge noch die Freischaltung bestimmter Kartenarten, einen bestimmten Kartenumsatz oder einen bestimmten Auszahlungstermin, soweit diese Leistung in den Verantwortungsbereich eines Drittanbieters fällt.
  5. Welche Entgelte it-PoS selbst berechnet und welche Entgelte ein Drittanbieter unmittelbar abrechnet, ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem einbezogenen PLV und den Vertragsunterlagen des Drittanbieters.

3. Angebote, Vertragsschluss und Online-Bestellungen

  1. Angebotsanfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Terminal wird auf der Website weder vermietet noch verkauft. Der betreffende Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder den vereinbarten Leistungsbeginn zustande.
  2. Bei der Bonrollenbestellung richtet sich das Online-Angebot ausschließlich an bereits bestehende it-PoS Geschäftskunden. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Schaltfläche gibt das Vertragsunternehmen ein verbindliches Kaufangebot ab.
  3. Die automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung dokumentiert nur den technischen Eingang und ist noch keine Annahme. it-PoS gleicht Terminal-ID, Unternehmen und Anschrift mit den vorhandenen Kundendaten ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine gesonderte Annahmebestätigung oder durch Versand der Ware zustande.
  4. Kann der Bestandskundenstatus nicht bestätigt werden oder stimmen die Angaben nicht mit den hinterlegten Kundendaten überein, nimmt it-PoS das Angebot nicht an. Ohne Annahme entstehen keine Zahlungs- oder Lieferpflichten.
  5. Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung über die Formularfelder und Mengensteuerung berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestelldaten werden gespeichert und mit der Eingangsbestätigung per E-Mail übermittelt. Soweit dem Vertragsunternehmen ein Kundenportal freigeschaltet ist, können dort zusätzlich Bestellvorgänge angezeigt werden. Das Kundenportal ist kein dauerhaftes Archiv; Ziffer 17 gilt ergänzend. it-PoS unterliegt für diesen Bestellprozess keinem besonderen Verhaltenskodex.
  6. Mit wirksamem Vertragsschluss ist das Vertragsunternehmen an den Vertrag und die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine erste Zahlung, die betriebsbereite Inbetriebnahme oder die aktive Nutzung dokumentiert die Durchführung des Vertrags, begründet aber weder ein zusätzliches Lösungsrecht noch ersetzt sie die erforderliche wirksame Einbeziehung der Vertragsunterlagen. Die Nichtaufnahme oder spätere Einstellung der Nutzung beendet den Vertrag nicht.

4. Vertragsbeginn bei Terminal- und Serviceverträgen

  1. Der Terminal- und Servicevertrag beginnt mit der erstmaligen betriebsbereiten Inbetriebnahme, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Versand oder Übergabe, wenn die Inbetriebnahme aus Gründen unterbleibt, die das Vertragsunternehmen zu vertreten hat.
  2. Voraussetzung für die Inbetriebnahme sind funktionsfähige technische Anschlüsse, vollständige und zutreffende Kundendaten sowie - soweit erforderlich - die Freigabe durch Netzbetreiber und Zahlungsdienstleister.

5. Mietterminals

  1. Mietterminals einschließlich des mitvermieteten Zubehörs bleiben Eigentum von it-PoS. Das Vertragsunternehmen darf sie ohne vorherige Zustimmung von it-PoS weder veräußern, verpfänden, Dritten dauerhaft überlassen noch technisch verändern.
  2. Das Vertragsunternehmen verwendet Mietterminals am vereinbarten Einsatzort und für den vorgesehenen geschäftlichen Zweck. Änderungen des Einsatzorts sind it-PoS vorab mitzuteilen, soweit Netzbetreiber- oder Sicherheitsvorgaben dies erfordern.
  3. Normale, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung ist vom Vertragsunternehmen nicht zu vertreten. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen gilt Ziffer 10.
  4. Nach Vertragsende sind Mietterminal und Zubehör innerhalb von sieben Werktagen vollständig und transportsicher an die von it-PoS benannte Anschrift zurückzusenden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt das Vertragsunternehmen die unmittelbaren Rücksendekosten.
  5. Modell, Seriennummer, Terminal-ID, Zubehör und äußerlich erkennbarer Zustand können bei Übergabe, Austausch und Rückgabe in einem Übergabe- oder Rückgabeprotokoll dokumentiert werden. Das Vertragsunternehmen prüft die Angaben bei Übergabe und teilt erkennbare Abweichungen unverzüglich mit.
  6. Verlust, Diebstahl, Manipulationsverdacht und erhebliche Beschädigungen sind it-PoS unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl oder sonstigem strafrechtlich relevantem Verlust ist auf berechtigtes Verlangen eine polizeiliche Vorgangsnummer mitzuteilen.
  7. Das Vertragsunternehmen stellt sicher, dass das wirtschaftliche Risiko von Verlust und Beschädigung eines Mietterminals angemessen versichert ist oder von ihm selbst getragen werden kann. Eine Versicherung ändert weder die Voraussetzungen noch den Umfang eines gesetzlichen oder vertraglichen Schadensersatzanspruchs.

6. Kaufterminals, Eigentum und Gefahrübergang

  1. Terminalmodell, Zustand, Zubehör, Lieferumfang, Kaufpreis und Lieferzeit ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
  2. Das Eigentum am Kaufterminal geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf das Vertragsunternehmen über. Vorher darf das Gerät weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe auf das Vertragsunternehmen über. Wird das Terminal auf Wunsch des Vertragsunternehmens versandt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Versendungskauf.
  4. Software, Netzbetrieb, Kartenakzeptanz, Updates und laufender Support sind nicht allein durch den Gerätekauf abgegolten. Art, Umfang, Laufzeit und Preis dieser Leistungen ergeben sich aus dem zusätzlich vereinbarten Service- und Akzeptanzmodell.

7. Mängelhaftung für Kaufterminals

  1. Für neu verkaufte Terminals verjähren Mängelansprüche des Vertragsunternehmens in einem Jahr ab Ablieferung. Diese Regelung betrifft die gesetzliche Mängelhaftung und ist keine freiwillige Garantie.
  2. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen ausdrücklich übernommener Garantien, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  3. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Anforderungen bei Gefahrübergang nicht erfüllt waren. Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Stromversorgung, Manipulation, eigenmächtige Reparatur, nicht freigegebenes Zubehör, unsachgemäße Nutzung, Verlust oder gewöhnlichen Verschleiß sind keine von it-PoS zu vertretenden Mängel. Hierfür anfallende Leistungen sind vom Vertragsunternehmen zu bezahlen.
  4. Das Vertragsunternehmen untersucht das gelieferte Terminal nach Ablieferung im nach den Umständen zumutbaren Umfang und meldet erkennbare Abweichungen unverzüglich mit Terminal-ID, Lieferdatum und nachvollziehbarer Beschreibung. Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt nur, wenn der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist; verdeckte Mängel sind in diesem Fall unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  5. Das Vertragsunternehmen ermöglicht it-PoS vor einer eigenmächtigen Reparatur, einem Austausch oder einer Entsorgung die Prüfung und Nacherfüllung. Gerät, Zubehör, Fehlermeldungen und für die Ursache relevante Umstände sind bis zum Abschluss der Prüfung unverändert zu sichern, soweit dies zumutbar und sicher möglich ist. Gesetzliche Notfallmaßnahmen bleiben unberührt.
  6. Ergibt die Prüfung, dass kein von it-PoS zu vertretender Mangel vorliegt, sondern eine vom Vertragsunternehmen zu vertretende Beschädigung, Fehlbedienung oder nicht freigegebene Veränderung, können die erforderlichen Diagnose-, Versand- und Bearbeitungskosten nach Ziffer 10 und dem PLV berechnet werden. Vor nicht nur geringfügigen kostenpflichtigen Arbeiten wird der voraussichtliche Aufwand mitgeteilt.
  7. Eine freiwillige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nur übernommen, wenn it-PoS sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet. Werbeaussagen oder allgemeine Servicebeschreibungen begründen keine darüber hinausgehende Garantie.
  8. Nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist werden Diagnose, Arbeitszeit, Versand, Reparatur, Austausch, Ersatzteile und Zubehör grundsätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für Akku, Gehäuse, Abdeckungen, Druckerteile, Kabel, Netzteile und sonstige Verschleiß- oder Zubehörteile. Vor nicht nur geringfügigen kostenpflichtigen Arbeiten informiert it-PoS über den voraussichtlichen Aufwand.
  9. Ein laufender Servicevertrag für ein gekauftes Terminal umfasst nach Ablauf der Mängelhaftung keine kostenlosen Hardwareteile, Reparaturen oder Austauschgeräte, sofern dies im individuellen Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

8. Mitwirkung und Sicherheit

  1. Das Vertragsunternehmen stellt alle für Einrichtung, Legitimation, Betrieb und Abrechnung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Änderungen von Firma, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung, Ansprechpartnern, Geschäftsführung oder wirtschaftlich Berechtigten sind it-PoS unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  3. Erforderliche Strom-, Netzwerk-, Internet-, WLAN- oder Mobilfunkverbindungen werden vom Vertragsunternehmen funktionsfähig bereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Das Vertragsunternehmen schützt Geräte und Zugangsdaten vor Verlust, Diebstahl, Manipulation und unbefugtem Zugriff. PIN, TAN, Passwörter und vollständige Kartendaten dürfen nicht über Website- oder Supportformulare übermittelt werden.
  5. Störungen sind unverzüglich unter Angabe von Terminal-ID, Fehlermeldung und beobachtetem Verhalten zu melden. Zumutbare, von it-PoS angeleitete Diagnosemaßnahmen sind durchzuführen.
  6. Seriennummern, Sicherheitssiegel, Typenschilder und sonstige Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt, verändert, verdeckt oder unleserlich gemacht werden. Fremdsoftware, nicht freigegebenes Zubehör und eigenmächtige technische Eingriffe sind unzulässig.
  7. Kartenterminals und Kartenakzeptanzen dürfen nur für den vereinbarten Geschäftsbetrieb und unter Beachtung der einbezogenen Händler- und Sicherheitsbedingungen genutzt werden. Scheingeschäfte, nicht vereinbarte Barauszahlungen und sonstige missbräuchliche oder gesetzeswidrige Nutzungen sind untersagt.
  8. it-PoS oder ein beauftragter Servicepartner darf ein Mietterminal nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten prüfen, warten, austauschen oder zurücknehmen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Bei einem konkreten Sicherheits- oder Manipulationsverdacht darf die Prüfung ohne Vorankündigung verlangt werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
  9. Das Vertragsunternehmen trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung und sichert Belege, Fotos, Versandnachweise und sonstige für die Klärung erforderliche Informationen. Es haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen seiner Beschäftigten, Beauftragten und sonstigen Personen, denen es das Terminal überlässt, nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Support, Störungen und Austauschterminal

  1. Die regulären Büro- und telefonischen Supportzeiten sind Dienstag bis Freitag von 09:30 bis 13:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von it-PoS.
  2. Außerhalb dieser Zeiten können Störungsmeldungen per E-Mail an info@it-pos.online übermittelt werden. Eine ständige Erreichbarkeit oder bestimmte Reaktionszeit wird nicht geschuldet.
  3. Kann ein nicht vom Vertragsunternehmen zu vertretender technischer Defekt eines Mietterminals nach Diagnose nicht aus der Ferne behoben werden, stellt it-PoS grundsätzlich ein geeignetes Austauschterminal bereit. Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Bestätigung des Austauschfalls. Versandlaufzeiten sind nicht Bestandteil dieser Regelfrist.
  4. Für Kaufterminals besteht ein Anspruch auf ein kostenloses Austausch- oder Leihgerät nur, wenn dies zur gesetzlichen Nacherfüllung erforderlich oder im individuellen Servicevertrag ausdrücklich vereinbart ist.
  5. Verzögerungen aufgrund fehlender Kundendaten, fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt oder ausstehender Freigaben von Drittanbietern verlängern Fristen angemessen.

10. Kundenschäden, Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz

  1. Verletzt das Vertragsunternehmen schuldhaft eine vertragliche Pflicht, ersetzt es it-PoS den hierdurch verursachten, nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden. Dies gilt insbesondere bei Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeigneter Stromversorgung, Manipulation, nicht freigegebenen Eingriffen, unsachgemäßer Nutzung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder unzureichender Rücksendeverpackung.
  2. Ein Schaden ist unverzüglich zu melden. Ohne vorherige Zustimmung von it-PoS dürfen beschädigte Mietterminals weder geöffnet, repariert, entsorgt noch an Dritte weitergegeben werden, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.
  3. Zum ersatzfähigen Schaden können die nachgewiesenen und erforderlichen Kosten für Fehlerprüfung, Datenerfassung, Ausbau, Rücktransport, Versand, Reparatur, Ersatzteile, Konfiguration, Wiederinbetriebnahme und die Beauftragung autorisierter Servicepartner gehören. Ersparte Aufwendungen, ein verwertbarer Restwert und Zahlungen Dritter wegen desselben Schadens werden angerechnet; eine doppelte Entschädigung findet nicht statt.
  4. Ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll oder liegt ein vom Vertragsunternehmen zu vertretender Verlust vor, kann it-PoS den erforderlichen Wiederbeschaffungsaufwand für ein gleichwertiges Gerät verlangen. Alter, Zustand, gewöhnliche Abnutzung und ein vorhandener Restwert werden angemessen berücksichtigt. Ein pauschaler Neuwert wird nicht allein wegen des Schadensfalls angesetzt.
  5. Wird ein Mietterminal nach Vertragsende nicht innerhalb der Rückgabefrist zurückgegeben, kann it-PoS nach erfolgloser Aufforderung und Ablauf einer weiteren angemessenen Frist für die Dauer der Vorenthaltung eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Terminalmiete verlangen. Ein nachgewiesener weitergehender Schaden bleibt ersatzfähig; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Dem Vertragsunternehmen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Zahlung begründet keine Vertragsverlängerung und kein Eigentum am Terminal.
  6. Im PLV ausgewiesene Schadens- oder Aufwandspauschalen gelten nur, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden beziehungsweise Aufwand nicht übersteigen. Dem Vertragsunternehmen bleibt stets der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. it-PoS kann einen höheren Schaden nur verlangen, wenn dieser konkret nachgewiesen wird.
  7. Vertragsstrafen werden nicht erhoben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, dürfen aber nicht zu einer doppelten Berechnung desselben Schadens führen.

11. Entgelte, Rechnungen und SEPA

  1. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Entgelte und das bei Vertragsschluss einbezogene PLV. Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit die betreffende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
  2. Die für einzelne Bestandskunden vereinbarte Servicegebühr von 7,62 EUR netto bleibt nur nach Maßgabe des jeweiligen Bestandsvertrags geschuldet. Für Neukunden gilt ausschließlich die im individuellen Angebot genannte, derzeit neu kalkulierte Servicegebühr.
  3. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt und sind, soweit nicht anders angegeben, sofort fällig.
  4. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug zum angekündigten Termin. Das Vertragsunternehmen sorgt für Deckung und teilt Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mit.
  5. Vom Vertragsunternehmen zu vertretende Rücklastschriften können mit den tatsächlichen Bankkosten und einer im PLV genannten Bearbeitungspauschale berechnet werden. Dem Vertragsunternehmen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
  6. Treueprämien, Rückvergütungen, Boni, Rabatte, Gutschriften oder Freimonate entstehen nur, wenn sie im individuellen Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich bezeichnet sind. Maßgeblich sind ausschließlich der dort genannte Vertrag, das betreffende Terminal beziehungsweise die Terminal-ID, der vereinbarte Anspruchsbeginn, der Bemessungszeitraum, die Berechnungsgrundlage und die weiteren Voraussetzungen.
  7. Eine Treueprämie oder sonstige Vergünstigung wird nicht für Zeiträume vor dem ausdrücklich vereinbarten Anspruchsbeginn rückwirkend berechnet. Sie wird weder aus einem früheren, aufgehobenen oder ersetzten Vertrag noch von einem anderen Terminal, einer anderen Terminal-ID oder einem anderen Betrieb übertragen oder mit solchen Vertragsverhältnissen zusammengerechnet, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
  8. Bereits wirksam entstandene Ansprüche und vorrangige Individualvereinbarungen bleiben unberührt. Eine freiwillige Kulanzleistung, Gutschrift, Vergleichszahlung sowie ein Aufhebungs- oder Ablöseangebot im Einzelfall begründet ohne ausdrückliche Erklärung keinen Anspruch für andere Zeiträume, Verträge, Terminals oder zukünftige Fälle und keine betriebliche Übung.

12. Preisänderungen laufender Leistungen

  1. Änderungen gesetzlicher Steuern und Abgaben werden ab ihrem Wirksamwerden in der gesetzlich vorgegebenen Höhe berücksichtigt.
  2. Nachweisbare Änderungen von Entgelten der Deutschen Kreditwirtschaft, von Netzbetreibern, Acquirern, Kartenorganisationen oder sonstigen eingebundenen Drittanbietern dürfen für die betroffene Leistung weitergegeben werden, soweit und solange sie it-PoS tatsächlich belasten. Kostensenkungen werden entsprechend berücksichtigt.
  3. Eigene laufende Entgelte darf it-PoS nach billigem Ermessen an nachweisbare Veränderungen der für die Leistung maßgeblichen Personal-, Beschaffungs-, Betriebs-, Versand-, Energie- oder Finanzierungskosten anpassen. Erhöhungen dürfen die tatsächliche Gesamtkostensteigerung nicht überschreiten; Kostensenkungen sind gegenzurechnen.
  4. Änderungen eigener laufender Entgelte werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit Begründung angekündigt. Bei einer Erhöhung kann das Vertragsunternehmen die betroffene Leistung bis zum Änderungszeitpunkt in Textform kündigen, sofern die Erhöhung nicht ausschließlich auf zwingenden Steuern, Abgaben oder unmittelbar weitergegebenen Drittentgelten beruht.

13. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Grundlaufzeit eines laufenden Terminal- und Servicevertrags beträgt 36 Monate ab Vertragsbeginn, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
  2. Nach der Grundlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum folgenden Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Ein Gerätekauf als solcher begründet keine 36-monatige Laufzeit. Laufzeiten gelten nur für gesondert vereinbarte laufende Service-, Netz- oder Akzeptanzleistungen.
  4. Der Austausch eines defekten Mietterminals gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät, ein vorübergehendes Leihgerät oder ein von it-PoS veranlasster technischer Tausch setzt die laufende Vertragslaufzeit unverändert fort und löst für sich allein keine neue Grundlaufzeit aus.
  5. Ein vom Vertragsunternehmen gewünschter Wechsel auf einen anderen Terminaltyp, ein Upgrade, eine Erweiterung oder die Hinzunahme weiterer Geräte kann mit einer neuen Grundlaufzeit verbunden werden. Eine neue Grundlaufzeit entsteht nur, wenn Beginn, Dauer, betroffene Leistungen und Entgelte in einem gesonderten Änderungsangebot klar bezeichnet sind und das Vertragsunternehmen dieses Änderungsangebot in Textform annimmt.
  6. Wird ein Terminalwechsel wegen Einstellung eines Gerätemodells, zwingender Sicherheitsanforderungen, verbindlicher Vorgaben eines Netzbetreibers, Acquirers, einer Kartenorganisation oder einer Behörde erforderlich, unterbreitet it-PoS ein zumutbares Änderungs- oder Ersatzangebot. Allein die technische Notwendigkeit begründet ohne Vereinbarung keine neue Grundlaufzeit; gesetzliche Anpassungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
  7. Während einer vereinbarten Grundlaufzeit besteht kein ordentliches Kündigungsrecht, soweit nicht im individuellen Vertrag etwas anderes geregelt ist. Geschäftsaufgabe, Standortwechsel, Inhaber- oder Gesellschafterwechsel, Verkauf des Betriebs, Umstrukturierung oder Nichtnutzung des Terminals beenden den Vertrag nicht automatisch.
  8. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer vorzeitigen Vertragsaufhebung besteht nicht. Stimmt it-PoS im Einzelfall zu, werden Wirksamkeitsdatum, Rückgabe, Abrechnungsstichtag, ersparte Aufwendungen, anderweitige Verwendung des Terminals und ein gegebenenfalls zu zahlender Ablöse- oder Ausgleichsbetrag ausschließlich in einer gesonderten Aufhebungsvereinbarung festgelegt. Bis zu dem darin bestimmten Wirksamkeitsdatum und der Erfüllung der ausdrücklich vereinbarten Voraussetzungen läuft der ursprüngliche Vertrag mit seinen Zahlungspflichten fort. Eine Zahlung ohne angenommene Aufhebungsvereinbarung bewirkt für sich allein keine vorzeitige Vertragsbeendigung.
  9. Eine Vertragsübernahme durch einen Erwerber, Nachfolger oder ein verbundenes Unternehmen bedarf der Zustimmung von it-PoS in Textform. Bis zum Wirksamwerden der Vertragsübernahme bleibt das bisherige Vertragsunternehmen verpflichtet.
  10. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich; dies gilt nicht, wenn eine sofortige Beendigung gesetzlich zulässig und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
  11. Kündigt it-PoS aus einem vom Vertragsunternehmen zu vertretenden wichtigen Grund, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Ein geltend gemachter Ausfallschaden wird konkret nachgewiesen; ersparte Aufwendungen, eine anderweitige Verwendung des Terminals und sonstige anrechenbare Vorteile werden abgezogen. Dem Vertragsunternehmen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

14. Sperrung und Sicherheitsmaßnahmen

  1. it-PoS darf ein Terminal oder einzelne Leistungen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, missbräuchliche Nutzung, erhebliche Sicherheitsrisiken oder gesetzeswidrige Nutzung bestehen oder eine verbindliche Anordnung eines Netzbetreibers, Acquirers, einer Kartenorganisation oder Behörde dies erfordert.
  2. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen behebbaren Pflichtverletzungen erfolgt eine Sperrung grundsätzlich erst nach erfolgloser Mahnung und angemessener Abhilfefrist. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
  3. it-PoS informiert über Grund und Umfang der Sperrung, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, und hebt sie nach Wegfall des Grundes unverzüglich auf.
  4. Soweit die Sperrung auf einer vom Vertragsunternehmen zu vertretenden Pflichtverletzung beruht und it-PoS die geschuldete Leistung weiterhin ordnungsgemäß anbieten kann, bleiben die vereinbarten laufenden Entgelte geschuldet; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
  5. Erforderliche und nachgewiesene Kosten einer vom Vertragsunternehmen verursachten Sperrung, Sicherheitsprüfung und Wiederfreischaltung können nach vorherigem Hinweis und nach Maßgabe des PLV beziehungsweise eines individuellen Angebots berechnet werden.

15. Verfügbarkeit und Haftung

  1. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Kartenterminals, Strom-, Telekommunikations- und Datennetzen oder Systemen externer Zahlungsdienstleister kann nicht gewährleistet werden.
  2. it-PoS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet it-PoS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von it-PoS.
  5. Für Störungen im Verantwortungsbereich externer Netzbetreiber, Acquirer, Telekommunikationsanbieter oder sonstiger Dritter haftet it-PoS nur, soweit it-PoS ein eigenes Auswahl-, Informations- oder sonstiges Verschulden trifft.

16. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und den gesonderten Datenschutzhinweisen verarbeitet.
  2. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Beteiligten die gesetzlich erforderliche Vereinbarung.
  3. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

17. Geschütztes Kundenportal

  1. it-PoS kann aktiven Geschäftskunden einen zusätzlichen geschützten Portalzugang bereitstellen. Eine offene Registrierung findet nicht statt. Der Zugang wird ausschließlich durch eine persönliche Einladung freigeschaltet und setzt mindestens einen aktiven Vertrag voraus. Ein Anspruch auf eine bestimmte Portal-Funktion besteht nur, wenn diese im individuellen Vertrag ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart ist.
  2. Das Vertragsunternehmen benennt ausschließlich vertretungs- oder nutzungsberechtigte natürliche Personen und hält deren geschäftliche E-Mail-Adressen aktuell. Personenbezogene Zugänge dürfen nicht geteilt oder an Dritte weitergegeben werden. Änderungen von Berechtigungen, das Ausscheiden einer Person sowie ein vermuteter Missbrauch sind it-PoS unverzüglich mitzuteilen.
  3. Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes sind geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. PIN, TAN, vollständige Kartendaten, Passwörter zu Drittsystemen sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht in Freitextfeldern oder Dokumentenuploads übermittelt werden. Gesetzlich zwingende Mitteilungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt; hierfür ist vorab ein geeigneter Übermittlungsweg mit it-PoS abzustimmen.
  4. Die im Portal dargestellten Vertrags-, Rechnungs-, Zahlungs- und Terminalangaben dienen der übersichtlichen Information und geben den jeweils bezeichneten Datenstand wieder. Sie ändern ohne gesonderte Vereinbarung weder den zugrunde liegenden Vertrag noch gesetzliche oder vertragliche Rechte und Pflichten. Ein im Portal angezeigter Terminalstatus wird nur aus einer angegebenen, von it-PoS geprüften Quelle abgeleitet; fehlt eine solche Quelle, wird kein Live-Status zugesagt.
  5. Erklärungen, Supportanfragen, Dokumentenuploads und Bonrollenbestellungen, die nach Anmeldung über einen persönlichen Zugang übermittelt werden, werden der betreffenden Kundenakte und dem angemeldeten Nutzer zugeordnet. Bei erkennbarem oder gemeldetem Missbrauch prüft it-PoS den Vorgang vor weiteren Maßnahmen. Gesetzliche Regeln über Vertretungsmacht, Zugang, Anfechtung und Beweislast bleiben unberührt.
  6. Bonrollenbestellungen über das Portal richten sich nach Ziffer 3. Die technische Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Kundenstatus, Lieferanschrift und Zuordnung werden vor Annahme oder Versand persönlich geprüft.
  7. Die bloße Bereitstellung einer Rechnung oder sonstigen rechtserheblichen Erklärung im Portal ersetzt deren vertraglich vereinbarte Übermittlung nur, wenn die Parteien die Portalzustellung für die betreffende Dokumentart ausdrücklich vereinbart haben und it-PoS den Zugang des neuen Dokuments in Textform ankündigt. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der bisher vereinbarte Übermittlungsweg maßgeblich.
  8. Das Vertragsunternehmen lädt Dokumente, die es für die eigene dauerhafte Aufbewahrung benötigt, rechtzeitig herunter. Das Portal ist kein Ersatz für die eigene gesetzliche oder kaufmännische Archivierung des Vertragsunternehmens. Die gesetzlichen Auskunfts-, Herausgabe-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten von it-PoS bleiben unberührt.
  9. it-PoS darf einen Portalzugang zum Schutz von Daten und Systemen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, kompromittierte Zugangsdaten, unzulässige Inhalte oder ein erhebliches Sicherheitsrisiko bestehen. it-PoS informiert über Grund und Umfang, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, und hebt eine vorübergehende Sperre nach Wegfall des Grundes unverzüglich auf.
  10. Endet der letzte aktive Vertrag oder wird der Portalzugang aus einem anderen berechtigten Grund beendet, wird der Online-Zugang gesperrt und offene Kundensitzungen werden beendet. Vertrags- und Abrechnungsunterlagen können anschließend unter angemessenem Identitäts- und Berechtigungsnachweis bei it-PoS angefordert werden. Daten werden nach Vertragsende nur so lange archiviert, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die Abwicklung des Vertrags oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dies erfordern; danach werden sie nach dem Löschkonzept gelöscht oder anonymisiert.
  11. Wartungsfenster, Sicherheitsmaßnahmen sowie technisch notwendige Änderungen können die Portalverfügbarkeit vorübergehend einschränken. it-PoS schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit, trifft aber angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung. Die Haftungsregelungen in Ziffer 15 bleiben unberührt.
  12. Funktionale Portaländerungen, die den Vertragszweck, vereinbarte Hauptleistungen, Preise, Laufzeiten oder Kündigungsrechte nicht verändern, können im zumutbaren Umfang vorgenommen werden. Änderungen von Vertragsbedingungen oder bereits bestehenden Hauptleistungspflichten werden dadurch nicht wirksam; hierfür gelten die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sowie die vereinbarten Änderungsverfahren.

18. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat und dessen Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden konnte. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei die betroffene, noch nicht erbrachte Leistung in Textform beenden; bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

19. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.
  2. Das Vertragsunternehmen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
  3. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Vertragsunternehmen nur mit vorheriger Zustimmung von it-PoS in Textform auf Dritte übertragen werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
  4. Ein Verzicht auf ein Recht liegt nicht allein darin, dass eine Partei ein Recht im Einzelfall nicht oder verspätet ausübt. Individuelle Abreden und gesetzliche Verwirkungstatbestände bleiben unberührt.
  5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von it-PoS.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.