Rechtliches · Stand 02.08.2026

Preis- und Leistungsverzeichnis.

Alle Beträge gelten ausschließlich für Unternehmer. Nettoentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gültig für Neuverträge und Bestellungen ab 02.08.2026

Dokument-ID: ITPOS-PLV-20260802-01

Alle Beträge gelten ausschließlich für Unternehmer. Nettoentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die betreffende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Individuelle Angebote und wirksam vereinbarte Bestandskonditionen gehen diesem PLV vor.

1. Kartenterminals: Miete oder Kauf

LeistungEntgeltAbrechnung
Move/3500 - Miete18,55 EUR nettoje Terminal/Monat
Move/5000 - Miete18,55 EUR nettoje Terminal/Monat
Desk/3500 - Miete12,95 EUR nettoje Terminal/Monat
Move/3500 - Kaufnach individuellem Angeboteinmalig je Terminal
Move/5000 - Kaufnach individuellem Angeboteinmalig je Terminal
Desk/3500 - Kaufnach individuellem Angeboteinmalig je Terminal

Der Gerätekauf erfolgt nicht online. Gerät, Zustand, Zubehör, Lieferumfang, Lieferzeit und Kaufpreis werden im persönlichen Angebot festgelegt.

2. Laufender Betrieb bei Miete und Kauf

LeistungEntgeltAbrechnung
Servicegebühr in Bestandsverträgen7,62 EUR nettoje Vertrag/Monat, soweit im bestehenden Vertrag so vereinbart
Servicegebühr für Neukundennach individuellem Angebotwird derzeit neu kalkuliert
Software-Updatepauschale1,34 EUR nettoje Terminal/Monat
Mobilfunkkarte, optional5,95 EUR nettoje Terminal/Monat
Netzbetriebszugang, optional2,50 EUR nettoje Terminal/Monat
Acquirer-Portalzugang0,00 EURsofern nicht abweichend vereinbart
Transaktionsentgelt0,09 bis 0,12 EUR nettoerste 20 Transaktionen pro Monat inklusive; danach je Transaktion nach vereinbartem Modell

Die Servicegebühr von 7,62 EUR ist keine allgemeine Neukundenkondition. Für neue Verträge gilt ausschließlich die im persönlichen Angebot genannte Servicegebühr. Ein Kaufterminal verursacht keine Gerätemiete; vereinbarte Service-, Update-, Netz-, Mobilfunk- und Zahlungsentgelte laufen unabhängig vom Eigentumsmodell weiter.

3. girocard

LeistungEntgeltHinweis
Banken-/Interchange-Entgelt0,18 % vom girocard-Zahlbetragvon it-PoS berechnet und an die beteiligte Bankenorganisation weitergegeben
Service-/Autorisierungsentgelt0,04 % netto vom girocard-Zahlbetragzuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Summe der prozentualen girocard-Grundentgelte0,22 % vom girocard-Zahlbetragzusätzlich können Transaktions-, Terminal-, Service-, Netz- und Mobilfunkentgelte anfallen

Die umsatzsteuerliche Behandlung des Banken-/Interchange-Entgelts richtet sich nach der bei Abrechnung geltenden Rechtslage und der tatsächlichen Leistungskette. Dieses PLV enthält hierzu keine eigenständige steuerliche Garantie.

4. Kredit- und Debitkarten über den Acquirer

Der Kartenakzeptanzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Vertragsunternehmen und dem jeweiligen Acquirer geschlossen. Grunddisagio, Mindestentgelte, Firmenkarten-, Auslandskarten-, Scheme-, Verarbeitungs-, Chargeback-, Auszahlungs- und sonstige Sonderentgelte richten sich ausschließlich nach dem individuellen Angebot und den wirksam einbezogenen Vertragsunterlagen des Acquirers. Sie sind keine von it-PoS garantierten Endpreise.

5. Einmalige it-PoS-Entgelte

LeistungEntgelt
IT-Datentransfer / SSL / technische Einrichtung59,00 EUR netto
Organisatorische Beantragung der Kreditkartenakzeptanz25,00 EUR netto
Weitere Konfiguration, Installation oder Einweisungnach individuellem Angebot

6. Rechnungs- und Bearbeitungsleistungen

LeistungEntgelt
Rechnung per Post1,90 EUR netto je Rechnung
Rechnungskopie oder Duplikat auf Kundenwunsch5,00 EUR netto je Dokument
Nachträgliche Korrektur fehlerhafter Bankdaten15,00 EUR netto je Vorgang
Mahnung nach Eintritt des Verzugsbis zu 5,00 EUR je Mahnstufe
Vom Kunden zu vertretende Rücklastschrifttatsächliche Bankkosten plus bis zu 10,00 EUR Bearbeitungsaufwand

Bei Pauschalen bleibt dem Vertragsunternehmen der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. it-PoS kann einen nachgewiesenen höheren Schaden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

7. Mietterminal: Defekt, Austausch und Rückgabe

Ein nicht vom Vertragsunternehmen zu vertretender technischer Defekt eines Mietterminals wird im vereinbarten Serviceumfang bearbeitet. Nach bestätigtem, nicht aus der Ferne behebbaren Defekt wird grundsätzlich ein geeignetes Austauschterminal bereitgestellt; der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Laufzeiten des Versanddienstleisters zählen nicht zu dieser Regelfrist.

Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Stromversorgung, Manipulation, unsachgemäße Nutzung, Verlust oder unzureichende Verpackung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei Verlust oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur wird ein angemessener Zeitwert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung angesetzt.

KostenfallBerechnungsgrundlage
Fehlerprüfung bei vom Kunden zu vertretender Beschädigung oder Veränderungerforderlicher und nachgewiesener Aufwand
Reparatur, Ersatzteile, Versand, Konfiguration und Wiederinbetriebnahmeerforderlicher und nachgewiesener Aufwand beziehungsweise individuelles Angebot
Verlust oder wirtschaftlicher Totalschadenerforderlicher Wiederbeschaffungsaufwand für ein gleichwertiges Gerät abzüglich Alter, Abnutzung und Restwert
Nicht-Rückgabe nach Rückgabefrist, Aufforderung und Nachfristzeitanteilige Nutzungsentschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Terminalmiete; weitergehender Schaden nur gegen Nachweis
Vom Kunden verursachte Sicherheitsprüfung oder Wiederfreischaltungerforderlicher und nachgewiesener Aufwand beziehungsweise individuelles Angebot

Ersparte Aufwendungen, Restwerte und Zahlungen Dritter wegen desselben Schadens werden angerechnet. Dem Vertragsunternehmen bleibt bei einer Pauschale oder typisierten Berechnung der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. Eine Vertragsstrafe oder doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.

8. Kaufterminal: einjährige Mängelhaftung und spätere Kosten

Für neu gekaufte Terminals wird die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche im B2B-Verkehr auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt. Dies ist keine zusätzliche Garantie. Mängel, die bei Gefahrübergang vorlagen, werden nach den gesetzlichen Regeln bearbeitet.

Vom Kunden verursachte Schäden, Verlust, gewöhnlicher Verschleiß sowie Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Stromversorgung, Manipulation, eigenmächtige Reparatur oder unsachgemäße Nutzung sind von Anfang an kostenpflichtig.

Nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist sind Diagnose, Arbeitszeit, Versand, Reparatur, Austausch, Ersatzteile und Zubehör grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere für Akku, Gehäuse, Abdeckungen, Druckerteile, Kabel, Netzteile und sonstige Verschleiß- oder Zubehörteile. Der voraussichtliche Aufwand wird vor nicht nur geringfügigen Arbeiten mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte, arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

Ein monatlicher Servicevertrag für ein Kaufterminal enthält nach Ablauf der Mängelhaftung keine kostenlosen Hardwareteile, Reparaturen oder Austauschgeräte, sofern dies im persönlichen Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

9. Bonrollen für bestehende it-PoS Kunden

LeistungEntgelt
1 Karton mit 25 Bonrollen19,20 EUR netto
Versand innerhalb Deutschlands5,00 EUR netto je angefangene 5 Kartons

Pro Karton werden 24 Bonrollen berechnet und 25 Bonrollen geliefert. Die Online-Bestellung ist ausschließlich für bestehende it-PoS Geschäftskunden vorgesehen. Vor Annahme und Versand werden Terminal-ID, Unternehmen und Anschrift mit den vorhandenen Kundendaten abgeglichen.

10. Geltung und Änderungen

Dieses PLV gilt nur, wenn es im individuellen Vertrag, Angebot oder bei einer konkreten Bestellung wirksam einbezogen wurde. Individuelle Preisvereinbarungen und wirksam vereinbarte Bestandskonditionen gehen vor. Änderungen laufender Entgelte richten sich nach den AGB und werden in Textform angekündigt.