Preis- und Leistungsverzeichnis.
Alle Beträge gelten ausschließlich für Unternehmer. Nettoentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gültig für Neuverträge und Bestellungen ab 02.08.2026
Dokument-ID: ITPOS-PLV-20260802-01
Alle Beträge gelten ausschließlich für Unternehmer. Nettoentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die betreffende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Individuelle Angebote und wirksam vereinbarte Bestandskonditionen gehen diesem PLV vor.
1. Kartenterminals: Miete oder Kauf
| Leistung | Entgelt | Abrechnung |
|---|---|---|
| Move/3500 - Miete | 18,55 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Move/5000 - Miete | 18,55 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Desk/3500 - Miete | 12,95 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Move/3500 - Kauf | nach individuellem Angebot | einmalig je Terminal |
| Move/5000 - Kauf | nach individuellem Angebot | einmalig je Terminal |
| Desk/3500 - Kauf | nach individuellem Angebot | einmalig je Terminal |
Der Gerätekauf erfolgt nicht online. Gerät, Zustand, Zubehör, Lieferumfang, Lieferzeit und Kaufpreis werden im persönlichen Angebot festgelegt.
2. Laufender Betrieb bei Miete und Kauf
| Leistung | Entgelt | Abrechnung |
|---|---|---|
| Servicegebühr in Bestandsverträgen | 7,62 EUR netto | je Vertrag/Monat, soweit im bestehenden Vertrag so vereinbart |
| Servicegebühr für Neukunden | nach individuellem Angebot | wird derzeit neu kalkuliert |
| Software-Updatepauschale | 1,34 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Mobilfunkkarte, optional | 5,95 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Netzbetriebszugang, optional | 2,50 EUR netto | je Terminal/Monat |
| Acquirer-Portalzugang | 0,00 EUR | sofern nicht abweichend vereinbart |
| Transaktionsentgelt | 0,09 bis 0,12 EUR netto | erste 20 Transaktionen pro Monat inklusive; danach je Transaktion nach vereinbartem Modell |
Die Servicegebühr von 7,62 EUR ist keine allgemeine Neukundenkondition. Für neue Verträge gilt ausschließlich die im persönlichen Angebot genannte Servicegebühr. Ein Kaufterminal verursacht keine Gerätemiete; vereinbarte Service-, Update-, Netz-, Mobilfunk- und Zahlungsentgelte laufen unabhängig vom Eigentumsmodell weiter.
3. girocard
| Leistung | Entgelt | Hinweis |
|---|---|---|
| Banken-/Interchange-Entgelt | 0,18 % vom girocard-Zahlbetrag | von it-PoS berechnet und an die beteiligte Bankenorganisation weitergegeben |
| Service-/Autorisierungsentgelt | 0,04 % netto vom girocard-Zahlbetrag | zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Summe der prozentualen girocard-Grundentgelte | 0,22 % vom girocard-Zahlbetrag | zusätzlich können Transaktions-, Terminal-, Service-, Netz- und Mobilfunkentgelte anfallen |
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Banken-/Interchange-Entgelts richtet sich nach der bei Abrechnung geltenden Rechtslage und der tatsächlichen Leistungskette. Dieses PLV enthält hierzu keine eigenständige steuerliche Garantie.
4. Kredit- und Debitkarten über den Acquirer
Der Kartenakzeptanzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Vertragsunternehmen und dem jeweiligen Acquirer geschlossen. Grunddisagio, Mindestentgelte, Firmenkarten-, Auslandskarten-, Scheme-, Verarbeitungs-, Chargeback-, Auszahlungs- und sonstige Sonderentgelte richten sich ausschließlich nach dem individuellen Angebot und den wirksam einbezogenen Vertragsunterlagen des Acquirers. Sie sind keine von it-PoS garantierten Endpreise.
5. Einmalige it-PoS-Entgelte
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| IT-Datentransfer / SSL / technische Einrichtung | 59,00 EUR netto |
| Organisatorische Beantragung der Kreditkartenakzeptanz | 25,00 EUR netto |
| Weitere Konfiguration, Installation oder Einweisung | nach individuellem Angebot |
6. Rechnungs- und Bearbeitungsleistungen
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| Rechnung per Post | 1,90 EUR netto je Rechnung |
| Rechnungskopie oder Duplikat auf Kundenwunsch | 5,00 EUR netto je Dokument |
| Nachträgliche Korrektur fehlerhafter Bankdaten | 15,00 EUR netto je Vorgang |
| Mahnung nach Eintritt des Verzugs | bis zu 5,00 EUR je Mahnstufe |
| Vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift | tatsächliche Bankkosten plus bis zu 10,00 EUR Bearbeitungsaufwand |
Bei Pauschalen bleibt dem Vertragsunternehmen der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. it-PoS kann einen nachgewiesenen höheren Schaden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
7. Mietterminal: Defekt, Austausch und Rückgabe
Ein nicht vom Vertragsunternehmen zu vertretender technischer Defekt eines Mietterminals wird im vereinbarten Serviceumfang bearbeitet. Nach bestätigtem, nicht aus der Ferne behebbaren Defekt wird grundsätzlich ein geeignetes Austauschterminal bereitgestellt; der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Laufzeiten des Versanddienstleisters zählen nicht zu dieser Regelfrist.
Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Stromversorgung, Manipulation, unsachgemäße Nutzung, Verlust oder unzureichende Verpackung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei Verlust oder wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur wird ein angemessener Zeitwert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung angesetzt.
| Kostenfall | Berechnungsgrundlage |
|---|---|
| Fehlerprüfung bei vom Kunden zu vertretender Beschädigung oder Veränderung | erforderlicher und nachgewiesener Aufwand |
| Reparatur, Ersatzteile, Versand, Konfiguration und Wiederinbetriebnahme | erforderlicher und nachgewiesener Aufwand beziehungsweise individuelles Angebot |
| Verlust oder wirtschaftlicher Totalschaden | erforderlicher Wiederbeschaffungsaufwand für ein gleichwertiges Gerät abzüglich Alter, Abnutzung und Restwert |
| Nicht-Rückgabe nach Rückgabefrist, Aufforderung und Nachfrist | zeitanteilige Nutzungsentschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Terminalmiete; weitergehender Schaden nur gegen Nachweis |
| Vom Kunden verursachte Sicherheitsprüfung oder Wiederfreischaltung | erforderlicher und nachgewiesener Aufwand beziehungsweise individuelles Angebot |
Ersparte Aufwendungen, Restwerte und Zahlungen Dritter wegen desselben Schadens werden angerechnet. Dem Vertragsunternehmen bleibt bei einer Pauschale oder typisierten Berechnung der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. Eine Vertragsstrafe oder doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.
8. Kaufterminal: einjährige Mängelhaftung und spätere Kosten
Für neu gekaufte Terminals wird die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche im B2B-Verkehr auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt. Dies ist keine zusätzliche Garantie. Mängel, die bei Gefahrübergang vorlagen, werden nach den gesetzlichen Regeln bearbeitet.
Vom Kunden verursachte Schäden, Verlust, gewöhnlicher Verschleiß sowie Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Stromversorgung, Manipulation, eigenmächtige Reparatur oder unsachgemäße Nutzung sind von Anfang an kostenpflichtig.
Nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist sind Diagnose, Arbeitszeit, Versand, Reparatur, Austausch, Ersatzteile und Zubehör grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere für Akku, Gehäuse, Abdeckungen, Druckerteile, Kabel, Netzteile und sonstige Verschleiß- oder Zubehörteile. Der voraussichtliche Aufwand wird vor nicht nur geringfügigen Arbeiten mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte, arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.
Ein monatlicher Servicevertrag für ein Kaufterminal enthält nach Ablauf der Mängelhaftung keine kostenlosen Hardwareteile, Reparaturen oder Austauschgeräte, sofern dies im persönlichen Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
9. Bonrollen für bestehende it-PoS Kunden
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| 1 Karton mit 25 Bonrollen | 19,20 EUR netto |
| Versand innerhalb Deutschlands | 5,00 EUR netto je angefangene 5 Kartons |
Pro Karton werden 24 Bonrollen berechnet und 25 Bonrollen geliefert. Die Online-Bestellung ist ausschließlich für bestehende it-PoS Geschäftskunden vorgesehen. Vor Annahme und Versand werden Terminal-ID, Unternehmen und Anschrift mit den vorhandenen Kundendaten abgeglichen.
10. Geltung und Änderungen
Dieses PLV gilt nur, wenn es im individuellen Vertrag, Angebot oder bei einer konkreten Bestellung wirksam einbezogen wurde. Individuelle Preisvereinbarungen und wirksam vereinbarte Bestandskonditionen gehen vor. Änderungen laufender Entgelte richten sich nach den AGB und werden in Textform angekündigt.